Welche Maßnahmen kann das Jugendamt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergreifen

Schutz Minderjähriger im Internet: EU-Kommission startet Sondierung zu DSA-Leitlinien Europäische Kommission

Die EU-Kommission startet eine Sondierung zu Leitlinien, die den Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß dem Digital Services Act (DSA) stärken sollen. Worauf Sie im Umgang mit Smart Toys achten sollten, haben wir auf einer Seite rund um smarte Teddys, Autos & Co. zusammengefasst. Im Gespräch mit Martin Gobbin von der Stiftung Warentest geht es außerdem auch in Folge #26 unseres Podcasts um internetfähiges Spielzeug.

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Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft unter Cookie-Einstellungen widerrufen werden. Im Falle einer Ablehnung der Einwilligung kann das angeforderte Video jedoch nicht abgespielt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Interesse der Kinder in allen Fällen vorrangig zu berücksichtigen ist. In Artikel 10 ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen umfassend festgeschrieben.

  • Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Totgeburten und die Kindersterblichkeit zu senken und eine gesunde Entwicklung der Kinder zu gewährleisten (Recht auf Gesundheit, Artikel 12).
  • Er umfasst Bestimmungen für Fernsehen, Radio, Internet und andere digitale Medien.
  • Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes prüft in regelmäßigen Abständen die Regierungsberichte über den Umsetzungsstand der Konvention, die von den Unterzeichnerstaaten alle fünf Jahre vorgelegt werden müssen.
  • Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen und Maßnahmen eingeführt, um diesen Schutz zu gewährleisten.

Allerdings soll die Lösung darüber hinaus auch für andere Nachweise und Überprüfungsanforderungen wiederverwendet werden können. Die BzKJ setzt daher nicht auf generelle Verbote, sondern auf die Pflicht der Plattformbetreiber, Social Media sicher für Minderjährige zu gestalten. Sie ist die in Deutschland zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen des Digital Services Acts (DSA) zum Minderjährigenschutz, insbesondereArt. 28 DSA. Hierzu wurde die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) innerhalb der BzKJ eingerichtet (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 1. Juli 2024). In Deutschland ist die Aufgabenverteilung durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt.

Jugendschutz

Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. Auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.

Im April 2022 forderte das Parlament in einer Entschließung einen besseren Schutz für Kinder, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Die Abgeordneten erklärten, dass die Identifizierung und Registrierung von Kindern von entscheidender Bedeutung sind, um sie vor dem Risiko des Kinderhandels, der illegalen Adoption und anderer Arten von Missbrauch zu schützen. Kinder können gefährdeter sein als Erwachsene und daher einem größeren Risiko ausgesetzt sein, Opfer von Menschenhandel zu werden, insbesondere aufgrund von Umständen wie Armut, Gewalt und Diskriminierung. Ein separater Richtlinienvorschlag, den das Parlament im Juni 2025 bestätigte, soll die EU im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch weiter stärken, insbesondere angesichts neuer technischer Herausforderungen wie Livestreaming und KI-generierten Deepfake-Inhalten. Der Entwurf sieht vor, KI-Systeme, die primär für sexuellen Kindesmissbrauch entwickelt wurden, ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Aber er kann zum einen Defizite benennen und Empfehlungen abgeben, zum anderen eine öffentliche Rüge aussprechen. Die Kinderrechtskonvention war das einzige Menschenrechtsabkommen, für das ein solches Beschwerdeverfahren zuvor nicht möglich war. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes prüft in regelmäßigen Abständen die Regierungsberichte über den Umsetzungsstand der Konvention, die von den Unterzeichnerstaaten alle fünf Jahre vorgelegt werden müssen. Die Ergebnisse hält der Ausschuss in sogenannten Abschließenden Bemerkungen fest. Ferner verabschiedet der Ausschuss regelmäßig allgemeine Bemerkungen zur Auslegung und Umsetzung einzelner Rechte. Derzeit gibt es 24 Allgemeine Bemerkungen (zum Beispiel zuletzt zum Thema Kinder im Rechtssystem, erschienen im September 2019).

Der Schutz unserer Jugend ist nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch eine Gelegenheit, die nächste Generation zu stärken und zu fördern. Unser Ziel ist es, Eltern, Erzieher, Betreuer und Jugendliche selbst mit umfassenden, praxisnahen Informationen und Ressourcen auszustatten, die ihnen helfen, die vielfältigen Aspekte des Jugendschutzes zu verstehen und anzuwenden. Von der Internet- und Mediennutzung über den Umgang mit sozialen Medien bis hin zum Schutz vor physischen und psychischen Gefahren deckt unser Ratgeber alle relevanten Themen ab. Die EU unterstützt ein Programm zur besseren Ernährung von Schulkindern. Im Rahmen dieses Programms soll Millionen von Kindern in Bildungsstätten – vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe – in der gesamten EU frisches Obst, Gemüse und Milch angeboten werden. Die Europäische Union hat die Kinderrechte in der Europäischen Charta der Grundrechte (Externer Link) anerkannt.

Auch im überarbeiteten unibet login EU-Entwicklungskonsens von 2017 (Externer Link) setzt sich die EU zum Ziel, den Bedürfnissen, Rechten und Wünschen von Kindern Rechnung zu tragen und deren Schutz, Förderung und Beteiligung zu verbessern. Das von der UN-Generalversammlung 1995 verabschiedete und 2007 erweiterte Weltaktionsprogramm für die Jugend (World Programme of Action for Youth (Externer Link)) zielt darauf ab, die Lebensbedingungen von Jugendlichen zu verbessern. Dabei legt das Aktionsprogramm besonderes Gewicht auf Maßnahmen zur Stärkung nationaler Kapazitäten im Jugendbereich. Die Chancen junger Menschen auf wirksame Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sollen gesteigert werden.

Ein drittes Zusatzprotokoll (Externer Link) verabschiedete die UN-Generalversammlung im Dezember 2011. Es eröffnet die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Kinderrechtsverletzungen. Kinder können sich demnach dann, wenn sie alle innerstaatlichen Rechtswege erfolglos ausgeschöpft haben, mit ihrer Beschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden. Dieser kann zwar keine Sanktionen gegen Länder verhängen, die Kinderrechte missachten.

Die Konvention schreibt den Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, vor, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu verabschieden. Diese sollen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Hilfe bei der Rehabilitation und Aufklärungskampagnen über die Schädlichkeit von Kinderarbeit umfassen. Zur stetigen Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und zur effektiven Durchsetzung der Regelungen wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Ein Beirat stellt dabei sicher, dass die Perspektive von Kindern und Jugendlichen nachhaltig in der Tätigkeit der Bundeszentrale verankert wird. Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Auch in der Strategie gegen Menschenhandel (Externer Link) (2011) werden Kinder explizit erwähnt. Die EU-Leitlinie zu Kindern in bewaffneten Konflikten (Externer Link) von 2003 beleuchtet die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten und definiert zusätzlich auch die Ziele, Grundsätze und Leitlinien der EU zu Kinderrechten. Darüber hinaus werden Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung von Kinderrechten in Drittländern genannt.

Solche Geschäfte sind für den Minderjährigen zwar weder vorteilhaft noch nachteilig, könnten aber mittelbar dazu führen, dass er gegenüber einem Dritten ersatzpflichtig wird. Hier darf der Minderjährigenschutz nicht dadurch ausgehebelt werden, dass man ihn durch andere rechtliche Konstruktionen faktisch in eine Haftung drängt, die das Gesetz ihm eigentlich ersparen will. Die Durchführung der EU-Verordnung wird in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Gesetzestextefinden sich weiter auf der Website des Bundesjustizministeriums, auch gut übersichtlich zu erreichen über

Die Kommission fordert alle Interessengruppen auf, sich an der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen zu beteiligen, insbesondere durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Berichten und unterstützenden Forschungsarbeiten. Sie bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung der Risiken, denen Minderjährige online begegnen können. Zum Entwurf der Leitlinien, in den die Beiträge dieser Sondierung einfließen, wird die EU-Kommission eine separate Konsultation durchführen.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. In diesem Abschnitt unseres Ratgebers widmen wir uns den gesetzlichen Grundlagen, die den Jugendschutz in Deutschland regeln.

Jugendämter sind dafür zuständig, den Jugendschutz auf lokaler Ebene zu überwachen und durchzusetzen. Sie arbeiten eng mit Schulen, Eltern und anderen Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und Kinder und Jugendliche geschützt sind. Unser Ziel ist es, Ihnen ein klares Verständnis darüber zu vermitteln, wie diese Gesetze funktionieren, welche Verantwortlichkeiten sie den Erwachsenen auferlegen und wie sie die Sicherheit und Entwicklung junger Menschen unterstützen. Ob Sie ein Elternteil, ein Erzieher oder einfach nur jemand sind, der sich für den Jugendschutz interessiert, hier finden Sie die essentiellen Informationen, die Sie benötigen, um die rechtlichen Aspekte dieses wichtigen Themas zu verstehen.

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Zudem soll eine Gleichbehandlung von Online- und Offline-Delikten sichergestellt sowie verdeckte Ermittlungen und heimliche Überwachungen ermöglicht werden. Darüber hinaus plant das Parlament, Verjährungsfristen für diese Straftaten abzuschaffen und die Unterstützung für Betroffene deutlich zu verbessern. Im November 2023 nahm das Parlament seinen Standpunkt für die Verhandlungen über eine vorgeschlagene Verordnung an. Im Oktober 2023 verabschiedeten die Europaabgeordneten ihren Standpunkt zum Verbot von unter Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt.

Dank deutscher Verhandlung konnte ein starker Kinder- und Jugendschutz in Artikel 28 Absatz 1 DSA verankert werden. Heute hat die EU-Kommission eine Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet eröffnet. Für die Altersüberprüfung Minderjähriger durch Online-Plattformen wird die EU Digital Identity Wallet (kurz „EUID-Wallet“) eine wichtige Rolle spielen. Nach Ansicht der Kommission spielt beim Online-Schutz der Minderjährigen insbesondere eine effektive Altersüberprüfung eine wichtige Rolle. Zu diesem Zweck hatte die Kommission im Herbst 2024 eine Ausschreibung für die Entwicklung, Beratung und Unterstützung einer Altersüberprüfungslösung veröffentlicht (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 15. Oktober 2024).

Sie trat 2009 in Kraft und fordert den Schutz und die Förderung der Rechte junger Menschen zwischen 15 und 35 Jahren. Gleichzeitig verweist sie auf die Pflichten junger Menschen gegenüber der Familie, der Gesellschaft, dem Staat und der internationalen Gemeinschaft. In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention trat 1999 die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes in Kraft (African Charter on the Rights and Welfare of the Child (Externer Link)). In der afrikanischen Kinderrechtscharta gibt es allerdings keinen Anspruch auf soziale Absicherung. Dafür garantiert sie einige zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Verbot gefährlicher kultureller Praktiken, welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen (Artikel 21). Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist seit ihrer Verabschiedung im September 2015 in New York der neue Referenzrahmen für die internationale Zusammenarbeit und damit auch für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit.

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